besteht seit August 2003. Sie wurde durch den Schaumburger Rechtsanwalt Ralf Jordan gegründet und zunächst als Einzelpraxis betrieben. Im Jahre 2004 wurde die Kanzlei durch die Schaumburger Rechtsanwältin Anja Jordan verstärkt und ab 01. April 2017 durch Herrn Rechtsanwalt Thorsten Bittner. Aufgrund des ständig wachsenden Mandantenstammes und dem Bedürfnis nach fachlicher Spezialisierung wurde unser Team laufend erweitert. Seit dem 01. Januar 2019 ist Herr Rechtsanwalt Thorsten Bittner mit Herrn Rechtsanwalt Ralf Jordan soziiert.
Unsere Anwaltskanzlei wurde zunächst in den Räumlichkeiten der Obernstraße 36 – 38 in Stadthagen betrieben. Schnell wurde jedoch klar, dass aufgrund der Anzahl unserer Mandanten und der beruflichen Entwicklung ein Umzug erforderlich wird. Im Januar 2007 erfolgte der Umzug in die gerichtsnahen, im Herzen von Stadthagen liegenden Kanzleiräume in der der Enzer Straße 8. Wir gehören mit drei fachlich qualifizierten Rechtsanwälten zu einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien in unserer Region mit den Schwerpunkten im Bereich des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsrechts sowie allgemeinen Zivilrechts.
Aufgrund unserer Qualifikationen und ständiger Fortbildung in unseren Fachgebieten stehen wir Ihnen bei Ihren Anliegen stets mit erforderlichem Rat und Tat zur Seite. Wir sind der Meinung, dass nur durch eine Ihrem Anliegen fachlich und persönlich gerecht werdende Betreuung Ihr Ziel zu erreichen ist. Durch unsere Mitgliedschaft zu den jeweiligen Fachanwaltschaften Strafrecht und Verkehrsrecht beraten und betreuen wir Sie individuell und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Zielvorstellungen und Verwirklichung ihrer Interessen.
Niemand kann alles! Vor diesem Hintergrund haben wir uns schon frühzeitig dafür entschieden:
Aufgrund sich ständig ändernder Gesetze und einer Vielzahl an Entscheidungen ist es dem Anwalt von heute gar nicht mehr möglich, alles zu können. Nur wer sein Augenmerk auf bestimmte Gebiete konzentriert kann heutzutage überhaupt noch sach- und fachgerecht beraten. Dieses haben die Ärzte bereits deutlich früher erkannt als die Anwaltschaft. Wir konzentrieren uns daher ausschließlich auf unsere Fachgebiete, um hier eine überlegene Beratung und Vertretung gegenüber dem Allgemeinanwalt bieten zu können. Unsere Mitgliedschaft zu den jeweiligen Fachanwaltschaften verpflichtet uns zu einer jährlichen Fortbildung von 15 Stunden pro Fachgebiet. Hierneben haben wir uns die Selbstverpflichtung auferlegt, nicht bloß das Mindestmaß an Fortbildungen zu absolvieren, sondern uns auch darüber hinausgehend fortzubilden. Zudem werden auch regelmäßig unsere Mitarbeiter fortgebildet:
Die persönliche und engagierte Betreuung jedes einzelnen Mandanten hat für uns absolute Priorität. Die Stärke unserer Kanzlei liegt in unserem qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterstamm und dem direkten Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandanten. Wir nehmen uns für jedes Ihrer Anliegen die nötige Zeit. Wir sind überzeugt, dass dieses für die sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens unentbehrlich ist.
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